Energieaudit

Erfüllung der Auditplicht nach EDL-G für große Unternehmen

Energieaudits nach EDL-G für Nicht-KMU

Energieaudit - Worum geht es?

Mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 wurden Unternehmen zur Durchführung von regelmäßigen Energieaudits verpflichtet. Diese Regelung soll dazu beitragen, die deutschen Energiesparziele zu erreichen. Davon betroffen sind alle Unternehmen, die nicht unter die Gruppe der kleinen oder mittelständischen Unternehmen fallen (Nicht-KMU).

Von der Durchführung eines nach § 8 EDL-G Energieaudits DIN EN 16247-1 sind die Unternehmen freigestellt, die entweder ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) vorweisen können.

Was Sie über das Energieaudit wissen müssen

Pflicht für große Unternehmen

Gemäß § 8 EDL-G sind alle großen Unternehmen verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen.

Unternehmensverbünde berücksichtigen

Anteile an und von Partner- und verbundene Unternehmen können aus vermeindlich kleine und mittelständischen Unternehmen große Unternehmen machen

BAFA prüft Durchführung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft, ob Unternehmen ihr Energieaudit durchgeführt haben. Bei MIssachtung drohen Strafen in Höhe von bis zu 50.000 €

Energieaudit Pflicht - Wer ist betroffen?

Betroffen von dem EDL-G ENERGIEAUDIT nach DIN EN 16247-1 sind alle eigenständigen Unternehmen, die in die Gruppe der "Nicht-KMU" fallen, also Unternehmen mit:

  • 250 oder mehr Mitarbeitern oder
  • Jahresumsatz größer 50 Mio. EUR und
  • Jahresbilanzsumme größer 43 Mio. EUR

Für Unternehmen die Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmen halten, ist zu prüfen, ob es sich bei diesen Konstellationen um Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen handelt. Dies gilt auch, wenn außenstehende Firmen Beteiligungen am eigenen Unternehmen halten. Viele Unternehmen, die auf den ersten Blick die obigen KMU Grenzen erfüllen, sind aufgrund von Unternehmensverbünden (Gruppe, Holding) doch von der Pflicht zum Energieaudit betroffen.

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Was ist ein Energieaudit?

Große Unternehmen sind verpflichtet alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Ziel des Audit ist es, den energetischen Zustand des Unternehmens zu ermittlen und zu bewerten.

Energetische Analyse

Der Fokus der Analyse liegt auf den Querschnittstechnologien und nicht primär auf den Produktionsprozessen. Durch eine detaillierte Aufnahme aller Verbraucher im Unternehmen erfolgt eine Ermittlung der wesentlichen Einsparpotentiale.

Short Facts

  • Pflicht für große Unternehmen
  • Analyse aller Energieträger und Verbraucher im Unternehmen
  • Grafische Darstellung der Energieflüsse
  • Individuelle Einsparmaßnahmen
  • Untersuchung von:
    • Heizung,
    • Lüftung,
    • Kälte- und Klima,
    • Beleuchtung,
    • Druckluft,
    • Antriebe und Pumpen,
    • Transport
    • sowie der Gebäudehülle

Das Energieaudit wird von den meisten Unternehmen als unnötiger, zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand empfunden. Wenn wir dann am Ende unsere Ergebnisse vorstellen und die möglichen Einsparmaßnahmen erklären, dreht sich die Stimmung dann (fast) immer.

Ablauf des Energieaudits

Nach der Beauftragung  erfolgt eine Auftaktbesprechung zur Abstimmung der wesentlichen Punkte und eine Analyse der Energieträger wie Strom, Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe ermöglicht eine erste Einschätzung der Optimierungspotentiale. Wohin die Energie im Einzelnen fließt, ist zu diesem Zeitpunkt meist noch unbekannt.

Vor-Ort-Analyse und Datenerfassung

Je nach Komplexität des Unternehmens können wir anbieten alle Verbraucher am Standort im Rahmen der Vor-Ort-Begehung zu erfassen und in Augenschein zu nehmen.

Qualifikation zahlt sich aus

0
verschiedene Branchen
0
erfolgreiche Audits
0
beanstandete Auditberichte
Energie- und Umweltberatung für Industrie, Gewerbe und Kommunen.

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